Hinweise an alle Schülerinnen und Schüler zur Beachtung des Rahmen-Hygieneplans Corona
a) Jeder Schüler muss am ersten Schultag Auskunft darüber geben, ob er in den Ferien sich in einem Infektionsrisikogebiet (siehe RKI) aufgehalten hat. Wer nach dem 17.08.2020 aus Risikogebieten zurückgekehrt ist, darf nur mit einem negativen Testergebnis zur Schule kommen. Ansonsten bleibt er / sie in Quarantäne. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit dem Sekretariat auf!
b) Im gesamten Gebäude gilt eine Maskenpflicht (MNB) und Abstandspflicht, außer in Unterrichtsräumen. Ein Visier erfüllt nicht die Bedingungen.
c) Die 10 Hygieneregeln (siehe Klassenraumtür) haben weiterhin Gültigkeit.
d) Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
e) „Eine Begleitung von Schülerinnen und Schüler, z. B. durch Eltern … in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen (z. B. bei Gehunfähigkeit …) zu beschränken.“
f) Schulfremde Personen müssen sich bei Betreten des Schulgebäudes in einem Besucherbuch registrieren lassen (Sekretariat)
g) Beachtung der Pausenregelungen
Auf Grund der Coronabestimmungen hat jede Klasse ihren festgelegten Pausenaufenthaltsbereich, der strikt einzuhalten ist. Das Gebäude muss zügig verlassen werden. Bertha-SchülerInnen halten sich grundsätzlich nicht im Gebäudebereich des GSG auf! Ausnahme: Einkauf in der Fruchtoase (Abstand 1,5m; Schlangenbildung im Verbindungstrakt 20/30er Trakt). Anschließend sind zügig die Aufsichtsbereiche der Bertha aufzusuchen.
------Alle Besucher dürfen unser Schulgebäude nur nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat betreten. Bitte melden Sie sich am Fenster des Sekretariats am Nebeneingang.
Bei Rückfragen: 0541-323- 84200
Vielen Dank für Ihr Verständnis!